Die Geschichte der Frauen Union

Zur Geschichte

Seit Gründung der CDU Deutschlands 1945 gestalten die Frauen in der CDU die Politik mit. Bei der Unterzeichnung des Gründungsaufrufs der Berliner CDU am 26. Juni 1945 finden sich neben den Unterschriften von 31 Männern auch die von 4 Frauen.

Der erste Zusammenschluss der CDU-Frauen auf Bundesebene fand am 01. Mai 1948 statt. Davor hatten sich Frauenarbeitskreise und Frauenausschüsse gebildet. Der früheste überregionale Zusammenschluss erfolgte am 27./28. Juni 1946 in der Britischen Zone. In der Amerikanischen Zone fand die erste
Arbeitstagung der Frauenarbeitsgemeinschaft Hessens am 06. Oktober 1947 in Frankfurt/Main statt. Mit den Frauen in der Sowjetischen Zone um Elfriede Nebgen bestanden enge Verbindungen. In Bayern wurde am 29. August 1947 die Landesarbeitsgemeinschaft der CSU gegründet, aus der später die Frauen-Union der CSU hervorging.

Am 01. Mai 1948 erfolgte der erste Zusammenschluss der CDU-Frauen auf Bundesebene in Frankfurt/Main. Die Gründung der „Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU“ umfasste allerdings nicht die Frauenausschüsse der Sowjetischen Besatzungszone. Vorsitzende wurde Helene Weber.

Ziel der Frauen in der CDU ist es,  selbst für ihre Rechte und politischen Ziele einzutreten und ihren Beitrag zur Lösung ausstehender Aufgaben zu leisten. In der damaligen Zeit hieß das: Wiederaufbau Deutschlands und damit verbunden Festigung der Demokratie und der Sicherung des Friedens.

Wir erinnern uns:
Nach dem Ende des Krieges war Deutschland in vier Besatzungszonen der alliierten Siegermächte aufgeteilt: im Westen Deutschlands in die Britische, Amerikanische und Französische (das Gebiet der späteren Bundesrepublik), im Osten in die Sowjetische Zone (die spätere DDR).

Im Einsatz für die Gleichberechtigung der Frauen in der CDU und in der Bundesrepublik nimmt Helene Weber eine besondere Position ein. Sie ist Gründungsmitglied der CDU Deutschlands und war von der Notwendigkeit der politischen Mitarbeit in der CDU/CSU überzeugt. Als erste Aufgabe der „Frauenarbeitsgemeinschaft“ bezeichnete sie die Abwehr des Kommunismus. Schon kurz nach Beendigung des Krieges wuchsen in der westlichen Welt Misstrauen und Angst vor dem Streben nach einer sozialistischen Vorherrschaft durch die Sowjets. Für Helene Weber und viele andere bot die Besinnung
auf ein Gesellschaftsmodell, das von den christlich humanistischen Grundwerten getragen wurde, die Alternative zu einer marxistischen Diktatur. Sie und andere Gründungsmitglieder der Frauenarbeitsgemeinschaft waren schon vor 1933 in der kirchlichen Verbandsarbeit des katholischen Frauenbundes aktiv.

Nach der Gründung der Frauenarbeitsgemeinschaft am 01. Mai 1948 wurden mehrere Ausschüsse gebildet. Neben einem Ausschuss für den Wahlkampf der Frauen in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 1949 beschäftigten sich die Frauen vorrangig mit Familien-, Sozial- und Kulturpolitik. Andere relevante Politikfelder wurden mit beraten.

Die Förderung des Elternrechts war bei allen familienpolitischen Fragen der grundlegende Ausgangspunkt der Frauenarbeitsgemeinschaft. Daraus leitete sich die Forderung ab, das Elternrecht als Grundrecht in die neue deutsche Verfassung, das heutige Grundgesetz, aufzunehmen.

Der Frauenarbeitsgemeinschaft ist zu verdanken, dass die Formulierung „die Ehe bildet die Grundlage der Familie“ in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

Die Sozialpolitik wurde besonders durch die Nachkriegszeit bestimmt. Die Frauenarbeitsgemeinschaft forderte 1949 die Lösung des Flüchtlingsproblems durch einen Lastenausgleich, in den nicht nur Flüchtlinge und Heimatvertriebene, sondern auch Hinterbliebene derKriegsopfer eingeschlossen werden sollten.

Auch in der Versammlung des Parlamentarischen Rates, in dem das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beraten wurde, waren 66 Männer und 4 Frauen:

Helene Weber – CDU
Helene Wessel – Zentrum
Elisabeth Selbert – SPD
Friederike Nadig – SPD

Über die Zusammenarbeit dieser „Mütter des Grundgesetzes“ bei der Verankerung der Gleichberechtigung ist zu lesen *:

* Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, bearb. Von Klaus Berto von Doemming, Rudolf Werner Füsslein, Werner Matz. Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd. 1, Tübingen 1951, S. 69

„Helene Weber war Mitglied des Grundsatzausschusses des Parlamentarischen Rates; bei den Beratungen über Artikel 3 GG setzte sie sich vor allem für die zivilrechtliche Gleichstellung der Frau ein. So stellte sie den Antrag, einen Passus einzufügen, der den Anspruch auf gleiche Entlohnung festlegen sollte.

Die vom Grundsatzausschuss erarbeitete Fassung sah die Aufnahme des Artikels 109 der Weimarer Reichsverfassung, „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“, vor.

Die zivilrechtliche Gleichberechtigung sollte Artikel 3, Abs. 3, „Niemand darf seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung wegen benachteiligt oder bevorzugt werden“, gewährleisten.
Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion, der von Elisabeth Selbert bei der 1. Lesung im Hauptausschuss eingebracht wurde, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt"schien daher nicht mehr erforderlich.

Daraufhin verbreitete die SPD am 04. Dezember 1948 in einigen Zeitungen die Meldung, die CDU habe im Parlamentarischen Rat gegen die Gleichberechtigung gestimmt. Als Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion beantragte Helene Weber in der 2. Lesung im Hauptausschuss für Art. 3, Abs. 2 die Formulierung: „Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die Gesetzgebung hat dies auf allen Rechtsgebieten zu verwirklichen.“

Im Fünferausschuss fiel schließlich die Entscheidung für die endgültige Formulierung von Art. 3 GG.

Die auffallende Übereinstimmung der Definition der Gleichberechtigung bei Elisabeth Selbert und Helene Weber, die beide die Verschiedenartigkeit von Mann und Frau betonten, beweist, dass bei der Debatte um den Artikel 3 nicht die Gleichberechtigung der Geschlechter zur Disposition stand, vielmehr war es ein Wortgefecht bei der Suche nach einer griffigen und eindeutigen Formulierung.“

Am 23. Mai 1949 wurde unser Grundgesetz verkündet.
Die Verankerung im Grundgesetz bedeutete jedoch noch lange nicht die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau.

Noch immer galt das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900, das dem Ehemann die letztliche Entscheidungsmacht in allen die eheliche Lebensgemeinschaft und die Erziehung der Kinder betreffenden Fragen zusprach.

Der Mann bestimmte über den Wohn- und Aufenthaltsort. Er verfügte allein über das gemeinsame Vermögen. Er konnte einen Arbeitsvertrag seiner Ehefrau auch gegen deren ausdrücklichen Willen kündigen. Sie haben richtig gelesen – das sogenannte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes wurde erst 1957 aus dem Gesetz gestrichen!

Die Frauen der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU ließen nicht locker. Sie forderten eine stärkere Beteiligung von Frauen an Ämtern und Mandaten und eine straff organisierte Frauenarbeitsgemeinschaft, die gleichermaßen aktiv auf Bundes- wie auf Ortsebene sein sollte, um auf diesem Weg Frauen für die CDU zu gewinnen.

Satzungsrechtlich wurde die Frauenarbeitsgemeinschaft im ersten Statut der CDU von 1950 verankert. In dessen § 13 heißt es, dass in allen Organen der Partei neben Vertretern der Jungen Union auch Frauen angemessen vertreten sein sollen.

Im Jahre 1951 wurde mit der Trennung von CDU und CSU die Frauenarbeitsgemeinschaft neu organisiert. Fortan hieß die Vereinigung „Bundesfrauenausschuss der CDU“ – Aufgaben und Ziele waren identisch mit denen der Frauenarbeitsgemeinschaft.

Bemerkenswert ist, dass zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt wurden, um einen Proporz von katholischen und evangelischen Christen im Bundesvorstand zu erreichen: Die Katholikin Helene Weber und die Protestantin Maria Eichelbaum.
Diese Regelung der Doppelbesetzung dauerte bis 1969.

Der Schwerpunkt der politischen Arbeit lag bei sozialpolitischen Themen. Gefordert wurden der besondere Schutz berufstätiger Mütter und familiengerechter Wohnungsbau.
Auch der Eigenheimbau sollte unterstützt werden. Der Bau von „Mietskasernen“ wurde abgelehnt.

Zu wirtschaftspolitischen Fragen äußerte sich der Bundesfrauenausschuss zum ersten Mal in der Sitzung am 22./23. September 1951; die Frauen bekannten sich zu den Düsseldorfer Leitsätzen der CDU zur „Sozialen Marktwirtschaft“. In der Deutschlandpolitik setzte der Bundesfrauenausschuss seine Auseinandersetzung mit dem Kommunismus fort, sprach sich aber auch für menschliche Begegnungen zwischen West und Ost aus.
Für den Bundestagswahlkampf 1953 traf der Bundesfrauenausschuss der CDU grundsätzliche Aussagen über
- die Verantwortung des Einzelnen
- das Erziehungswesen
- die Bedeutung der Sozialen Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem
- die wirtschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Frau
- die Reform des deutschen Sozialversicherungswesens
- das Bekenntnis zu einem geeinten Europa
- das Bekenntnis zum System der kollektiven Sicherheit zur Garantie der Freiheit
  Europas

1954 auf dem CDU-Bundesparteitag setzte sich der Bundesfrauenausschuss für eine bessere Ausbildung junger Frauen ein, für Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen in der Verwaltung und für die Rückzahlung selbst eingezahlter Beträge in die Angestelltenversicherung im Fall der Heirat. Diese Forderungen billigte die Mehrheit des CDU-Bundesparteitages allerdings nur in der Grundtendenz.

Für den Bundesfrauenausschuss beschrieb Helene Weber auf dem zweiten Bundesparteitag in Karlsruhe:

“... Ziel ist die wirksame Unterstützung der großen Ideen unserer Partei. Errichtung einer neuen politischen und sozialen Ordnung. Überwindung konfessioneller Gegensätze durch gemeinsame vertrauensvolle Arbeit am Gemeinwohl und Sammlung aller Menschen guten Willens in verantwortungsvoller Wirksamkeit. Diese politische Arbeit geschieht durch Frauen aus allen Teilen Deutschlands und für alle Teile Deutschlands.

Ihrer Aufgabe entsprechend fühlen die Frauen die besondere Verantwortung, sich für die Lebensfrage unseres Volkes, die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit mit allen Kräften einzusetzen. Sie kennen die Nöte und Verzweiflung ihrer Schwestern in der Sowjetzone und sehnen mit ihnen den Tag der Befreiung herbei ...“

Aus dem Bundesfrauenausschuss der CDU wurde am 25. November 1956 die Frauenvereinigung der CDU gegründet. In der 1957 verabschiedeten Satzung wurde der Aufbau der Frauenvereinigung analog der Gliederung der Partei geregelt. Alle Frauen, die in die CDU eintraten, wurden gleichzeitig Mitglied der Frauenvereinigung.

Die Frauenvereinigung behielt die „Doppelspitze“ nach dem konfessionellen Proporz. Vorsitzende waren 1956 die katholische Helene Weber und die evangelische Hedwig Jochmus. 1958 übernahm Aenne Brauksiepe das Amt der katholischen Vorsitzenden, evangelische Vorsitzende wurde 1966 Charlotte Fera. 1971 bis 1986 war Helga Wex Vorsitzende der Frauenvereinigung, ihr folgte 1986 Rita Süssmuth.

In den 50er Jahren lag der Schwerpunkt der CDU-Frauen in der Reform des Familienrechts, der Schulpolitik und des Jugendwohlfahrtsgesetzes .Die CDU vertrat – wie andere Parteien – das Leitbild von der Frau als Mutter und setzte vor allem sozialpolitische Maßnahmen für kinderreiche Familien und in Not geratene Frauen durch.

Die Frauen in der CDU forderten mehr. 1958 auf dem Bundesparteitag traten sie entschieden für das partnerschaftliche Miteinander von Mann und Frau auf allen Ebenen des staatlichen und öffentlichen Lebens ein. Sie forderten Teilzeitarbeitsplätze und Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Frauen in den Beruf.
1969 fand in Ludwigshafen der Kongress unter dem Motto „Die Frau im Spannungsfeld unserer Zeit“ statt, der sich mit der Partnerschaft von Mann und Frau auf nationaler und internationaler Ebene befasste. Aenne Brauksiepe, eine Vorsitzende der Frauenvereinigung der CDU, forderte staatliche Maßnahmen für drei alternative Lebensformen der Frau:
- Hausfrau und Mutter
- berufstätige alleinstehende Frau
- Mutter mit Beruf
1971 wurde auf dem 7. Bundesdelegiertentag der Frauenvereinigung in Lübeck-Travemünde Helga Wex zur neuen Vorsitzenden gewählt. Mit ihr setzte die programmatische Erneuerung ein:

- Neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Teilzeitarbeit und Jobsharing
- die Wiedereingliederung von Frauen in den Beruf
- die Gleichwertigkeit von häuslicher und außerhäuslicher Arbeit
- Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente

1979 wurde das Institut „Frau und Gesellschaft“ gegründet, das 1982 in Hannover eingerichtet wurde und sich zu einem Zentrum zur Förderung der Gleichberechtigung entwickelte. Unter der Leitung von Prof. Dr. Rita Süssmuth wurde 1980 ein „10-Jahres-Programm zur Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau“ veröffentlicht. Dieses Programm orientierte sich an der Entscheidungsfreiheit von Mann und Frau, ihre Rolle in Ehe, Familie und Gesellschaft verantwortlich zu gestalten.

1981 schlossen sich die CDU/CSU-Frauen im Deutschen Bundestag zur „Gruppe der Frauen“ zusammen.

Auf dem Bundesparteitag der CDU 1985 in Essen wurde die programmatische Erneuerung in den „Essener Leitsätzen“ formuliert. Unter dem Motto „Die neue Partnerschaft – Frauen in Beruf, Familie und Politik“ artikulierten die CDU-Frauen vor einem breiten und von der Öffentlichkeit vielbeachteten Forum ihre Interessen. Sie unterstrichen damit, dass die Interessen der Frauen nicht nur von der sogenannten autonomen Frauenbewegung wahrgenommen werden.

In den „Essener Leitsätzen“ wurde der Wille der CDU-Mitglieder – der CDU-Männer und der CDU-Frauen – formuliert, die Benachteiligung der Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft abzubauen und ihnen die gleichen Chancen wie den Männern einzuräumen.

In der Präambel zu den „Essener Leitsätzen“ heißt es klipp und klar: „Die immer noch bestehende Benachteiligung vieler Frauen im Lebensalltag widerspricht dem Auftrag des Grundgesetzes und ist mit den Prinzipien christlich-demokratischer Politik nicht vereinbar. Ohne den Sachverstand und die Kreativität der Frauen kann unsere Gesellschaft die Herausforderungen nicht bestehen, die an eine moderne und humane Industrienation gestellt werden. Die CDU ist davon überzeugt, dass das Ziel einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken.“

Die innerparteiliche Gleichstellung von Mann und Frau wurde auf dem Bundesparteitag der CDU 1986 in Mainz vertieft. Die Mitglieder – Männer und Frauen – beschlossen, dass die Beteiligung von Frauen an Ämtern und Mandaten entsprechend ihren Mitgliedsanteilen in der CDU angestrebt werden soll.

Die Umsetzung dieses Beschlusses sollte auf der Basis einer Selbstverpflichtung geschehen, auf dem Wege der Überzeugungsarbeit – nicht mit einer in der Satzung verankerten Quotenregelung.

1986 gelingt der Frauenvereinigung der CDU mit ihrer Vorsitzenden Rita Süssmuth ein Durchbruch. Die Familienarbeit wurde aufgewertet – ein seit vielen Jahren angestrebtes Ziel:
- die erstmalige Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente
- Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub für Mutter oder Vater

1948 gegründet trug die Vereinigung der Frauen in der CDU verschiedene Namen: Frauenvereinigung – Bundesfrauenausschuss – Frauenarbeitsgemeinschaft. Nach vierzig Jahren erhält die Vereinigung am 20. Januar 1988 auf dem 16. Bundes- delegiertentag in Bonn einen neuen Namen: die Frauen Union der CDU.

Die Jubiläumsveranstaltung steht unter dem Motto „Wir wollen mehr als unser Recht“.  Damit wird ausgedrückt, dass die Frauen in der CDU die tatsächliche Gleichberechtigung wollen und sich nicht länger mit einer nur rechtlichen Gleichstellung zufrieden geben.

Dies erfordert allerdings ein Doppeltes: Das nicht nur oft beschworene Umdenken der Männer auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch die Bereitschaft der Frauen, selbst politisch zu gestalten und zu handeln.

Zur Erinnerung: Auf dem SPD-Bundesparteitag 1988 in Münster wurde die Quotierung bei der Beteiligung der Frauen verabschiedet.

1988 auf dem Bundesparteitag der CDU in Wiesbaden war zentrales Thema „Schutz des Lebens, Würde des Menschen“. Die seit längerer Zeit in Gliederungen der CDU kontrovers geführte Diskussion über Rechtmäßigkeit und ethische Verantwortbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen wurde in einen größeren Zusammenhang gesetzt.

Der Beschluss dieses CDU-Parteitages bezieht
- den besonderen Schutz menschlichen Lebens am Lebensanfang
- den verantwortlichen Umgang mit menschlichem Erbgut
- und Fragen eines menschenwürdigen Sterbens ein.

In der Debatte betonte die Bundesvorsitzende der Frauen Union, Rita Süssmuth u. a., in der Bundesrepublik erführen wir, dass unser strenges Strafrecht in Bezug auf den Schutz des Lebens den Schutz des ungeborenen Lebens nicht gewährleistet sei. „Helfen statt strafen“ müsse das Motto sein. Die Frauen Union der CDU startete mehrere Aktionen mit dem Ziel einer kinderfreundlichen Gesellschaft.

1989 – dem Jahr der großen Veränderungen in Deutschland – der Wiedervereinigung – prallten zwei Systeme aufeinander: die freiheitlich demokratische Bundesrepublik und das menschenverachtende diktatorische Regime der DDR.

Mit großen Anstrengungen wurde am 24. Februar 1990 in Berlin die deutsch- deutsche Frauen Union gegründet unter dem Motto „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“.

Dieses Motto kannten wir in der Bundesrepublik allerdings schon aus den 70er Jahren.

1990 erhält die Frauen Union der CDU mit dem Einigungsvertrag neue Schubkraft.
Neue gesetzliche Regelungen mussten in folgenden Punkten vorgenommen werden:

- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Schwangerschaftskonfliktsituationen

Über die Parteigrenzen hinweg wurde die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (§218 StGB) beschlossen. Damit wurde festgelegt, dass Abtreibungen, die innerhalb der ersten 12 Wochen vorgenommen werden, nicht mehr gesetzeswidrig sind.
Zusätzlich wird eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft nötig.

Ebenfalls mit einer überparteilichen Initiative von Frauen konnte eine Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels 3 des Grundgesetzes in der gemeinsamen Verfassungskommission durchgesetzt werden:

Im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In der innerparteilichen Gleichstellung wurden kaum Fortschritte erzielt. Die Frauen Union forderte eine in der Satzung der CDU verankerte Frauenquote. Auf dem Bundesparteitag der CDU 1995 in Karlsruhe wurde diese Forderung abgelehnt.

Im darauffolgenden Jahr, 1996, wurde dann in Hannover auf dem CDU-Bundesparteitag mit großer Mehrheit das Drittelquorum beschlossen – befristet auf 5 Jahre und ab Kreisebene gültig. Inzwischen wurde das Drittelquorum verlängert.

Am Beginn des 21. Jahrhunderts steht die gelebte Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch vor großen Herausforderungen.

Deshalb bietet die Frauen Union der CDU auch bei uns in der Hansestadt Lübeck das geeignete Forum, sich zu organisieren, sich zu informieren und sich effektiv zu engagieren.

Anke Eymer